Alle Eltern- und Betreuerbeiräte sowie Angehörigenvertretungen in WWfMgB können dem LVEB beitreten.
Eltern-und Betreuerbeiräte sowie Angehörigenvertretungen im Sinne dieser Satzung sind Zusammenschlüsse – auch unter einer anderen Bezeichnung – von gewählten und betroffenen Sorgeberechtigten von Menschen mit geistiger Behinderung, die in einer Werkstatt tätig sind und/oder in einer Wohneinrichtung leben. In Einzelfällen können auch Eltern, Angehörige bzw. Betreuer von Werkstätten und Wohneinrichtungen aufgenommen werden, in denen kein Beirat besteht.
Über Aufnahmen entscheidet die Geschäftsführende Arbeitsgruppe (GAG).
Für den Beitritt genügt eine formlose schriftliche Erklärung.
Jahresbeitrag
50,00 Euro pro Einrichtung
Spendenbescheinigungen werden auf Wunsch ausgestellt. Die Gemeinnützigkeit wurde zuletzt vom Finanzamt Lüdinghausen mit Freistellungsbescheid vom 17.07.2024 festgestellt. Unsere Bankverbindung erfragen Sie bitte in Textform (E-Mail oder Brief) bei der Geschäftsstelle.